Zusammenfassung: Belege und Rechnungswesen
Belege sind die Grundlage der Buchführung und dienen der Dokumentation, Ordnung und Beweisführung. Das Rechnungswesen bereitet Unternehmenszahlen auf und unterliegt gesetzlichen sowie ordnungsgemäßen Grundsätzen.
Core Principles
- Belege sind nach § 238 HGB Pflicht.
- Belege erfüllen Dokumentations-, Ordnungs- und Beweisfunktion.
- Es gibt Eigen-, Fremd- und Ersatzbelege.
- Das Rechnungswesen umfasst Buchführung, Kostenrechnung, Statistik und Planung.
- Die Buchführung muss nachvollziehbar, vollständig, richtig und zeitgerecht sein.
- Aufbewahrungsfristen für Belege betragen 10 oder 6 Jahre.
- Inventuren (Stichtags-, Zeitlich verlegte, Permanente) erfassen Vermögen und Schulden.
- Die Bilanz stellt Vermögen, Schulden und Eigenkapital gegenüber.
- Die Umsatzsteuer wird auf steuerbare Umsätze erhoben und muss korrekt gebucht werden.
Action Steps
- Belegeingang prüfen und sortieren.
- Belege (vor-)kontieren.
- Buchungen durchführen.
- Belege ordnungsgemäß ablegen.
- Inventur durchführen (körperlich oder buchmäßig).
- Vermögen und Schulden erfassen.
- Bilanz erstellen.
- Umsatzsteuerzahllast ermitteln und buchen.
- Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht abgeben.
Formulas
- $Eigenkapital = Vermögen - Schulden$
- $Umsatzrentabilität = \frac{Unternehmergewinn}{Nettoumsatz} \times 100$
- $Eigenkapitalrentabilität = \frac{Unternehmergewinn}{durchschnittliches Eigenkapital} \times 100$
- $Gesamtkapitalrentabilität = \frac{Unternehmergewinn + Fremdkapitalzinsen}{durchschnittliches Gesamtkapital} \times 100$
- $Wareneinsatz = Warenanfangsbestand + Einkäufe - Warenschlussbestand$
- $Rohertrag = Umsatzerlöse - Wareneinsatz$
- $Reingewinn = Alle Erlöse - alle Kosten$
- $Umsatzsteuer (vom Nettobetrag) = Nettobetrag \times \frac{19}{100}$
- $Bruttobetrag (vom Nettobetrag) = Nettobetrag \times \frac{119}{100}$
- $Umsatzsteuer (vom Bruttobetrag) = Bruttobetrag \times \frac{19}{119}$
- $Nettobetrag (vom Bruttobetrag) = Bruttobetrag \times \frac{100}{119}$
Key Terms
- Beleg: Nachweis für Geschäftsvorfälle, Grundlage der Buchführung.
- Eigenbeleg: Vom Unternehmen selbst erstellter Beleg (z.B. Ausgangsrechnung).
- Fremdbeleg: Von Dritten erstellter Beleg (z.B. Quittung).
- Inventur: Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden.
- Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem Stichtag.
- GuV (Gewinn- und Verlustrechnung): Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen zur Ermittlung des Periodenerfolgs.
- Kontenrahmen: Systematischer Aufbau von Kontenklassen und Kontengruppen.
- Kontenplan: Individuelle Zusammenstellung der Konten für ein Unternehmen.
- Umsatzsteuer: Verbrauchssteuer auf Lieferungen und Leistungen.
- Vorsteuer: Umsatzsteuer, die ein Unternehmer an andere Unternehmer gezahlt hat.
Timeline
- 10 Tage vor/nach Bilanzstichtag: Zeitlich verlegte Inventur (zeitnahe Inventur) möglich.
- 3 Monate vor bis 2 Monate nach Bilanzstichtag: Zeitlich verlegte Inventur möglich.
- 31.12. (Bilanzstichtag): Stichtagsinventur üblich.
- Ganzjährig: Permanente Inventur mit EDV-Unterstützung.
- Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (10/6 Jahre): Belege dürfen vernichtet werden.
People
- Gesetzgeber (HGB, AO, etc.): Legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Belege und Buchführung fest.
- Unternehmer: Verantwortlich für die ordnungsgemäße Buchführung und Belegverwaltung.
- Sachverständiger Dritter: Muss die Buchführung nachvollziehen können.
Quiz
- Welche drei Funktionen erfüllen Belege laut HGB?: Dokumentation, Ordnung, Beweisfunktion
- Welche Inventurverfahren gibt es?: Stichtags-, Zeitlich verlegte-, Permanente Inventur
- Was ist die Hauptaufgabe des Rechnungswesens?: Die Aufbereitung relevanter Unternehmenszahlen
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